Freiwillige Selbstkontrolle

Das Thema „Wer darf welchen Film ab welchem Alter sehen” ist ein Dauerbrenner und sorgt bisweilen für verständlichen, wenn auch unvermeidbaren Unmut unter den Besuchern. Wir stehen zwischen allen Stühlen, denn wir müssen uns – ohne Ausnahme – strikt an die Altersfreigaben der FSK (Freiwillige Selbst-Kontrolle der Filmwirtschaft) halten. Verstoßen wir gegen dieses Gesetz, schließt man uns im schlimmsten Fall das Kino oder verurteilt uns zu entsprechenden Geldstrafen.

Die Entscheidung über die Altersfreigabe trifft ein Gremium aus Vertretern „gesellschaftlich relevanter Gruppen” (Lehrer, Psychologen, Medienwissenschaftler, Studenten, Hausfrauen, Filmhistoriker u.ä.m.), Kirchenverbänden (evangelisch, katholisch, jüdisch), Film-, bzw. Kinoverbände und Jugendbehörden.

Eine weitere Hürde vor dem Kinogenuss ist das „Jugendschutzgesetz”. Dieses verbietet es Kindern zwischen 6 und 14 nach 20:00 Uhr alleine noch im Kino zu sitzen. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren muss die Vorstellung vor 22:00 Uhr und bei Jugendlichen unter 18 Jahren vor 24:00 Uhr beendet sein. Damit können beispielsweise 16-jährige einen Film „Freigegeben ab 16 Jahren” in unserer Spätvorstellung um 23:00 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ansehen.

Soweit die Gesetzeslage, die wir nicht zu verantworten haben, die wir aber auch im Sinne des Gesetzgebers verstehen und unterstützen. Wir appellieren daher an das Verständnis aller Papas, Mamas, Töchter und Söhne, die wir enttäuschen müssen. Bitte richten Sie entsprechende Beschwerden an die FSK oder an den Berliner Gesetzgeber.

Neues Jugendschutzgesetz gültig ab 01.April 2003:

Um die Sache richtig kompliziert zu machen, beschloss die Bundesregierung, bei Filmen, die ab 12 Jahren freigegeben sind, Kindern zwischen 6 und 12 Jahren den Kinobesuch zu gestatten, falls ein Elternteil (nicht Oma/Opa, Schwester/Bruder oder Tante/Onkel) mitgeht.

FSK 12 - in Begleitung eines Elternteils ab 6!

Das Jugendschutzgesetz ermöglicht seit 01.04.2003 mit einer sogenannten Parental Guidance Regelung den Eltern ("Personensorgeberechtigte Personen") alle Filme, die das FSK Kennzeichen "freigegeben ab 12 Jahren" haben, zusammen mit ihren Kindern ab 6 Jahren anzuschauen.

Dieses Angebot an die Eltern zielt insbesondere auf die Ermöglichung eines Kinobesuchs mit der ganzen Familie. Hier intendiert der Gesetzgeber die Stärkung des Elternrechts auf eigene Auswahl und eigene Entscheidung für einen gemeinsamen Kinobesuch.

Die gesetzliche Altersfreigabe des Films durch die FSK "freigegeben ab 12 Jahren" sollte den Eltern bewusst sein. Sie übernehmen die alleinige Verantwortung für den Kinobesuch!

Folgende Freigaben werden derzeit vergeben:

„Freigegeben ohne Altersbeschränkung” (ab 0 Jahren)

„Freigegeben ab sechs Jahren”

„Freigegeben ab zwölf Jahren”

„Freigegeben ab sechzehn Jahren”

„Keine Jugendfreigabe" (ab 18 Jahren)”